Fr die UN-Nummer 1057 sind starre Auenverpackungen zu verwenden, die den Prfanforderungen fr die Verpackungsgruppe II entsprechen. Die Verpackungen sind so auszulegen, herzustellen und einzurichten, dass eine Bewegung, eine unbeabsichtigte Zndung der Einrichtungen oder ein unbeabsichtigtes Freiwerden entzndbarer Gase oder entzndbarer flssiger Stoffe verhindert wird.

Bem. Fr Abfall-Feuerzeuge, die getrennt gesammelt werden, siehe Kapitel 3.3 Sondervorschrift 654.